Lemma adfatimire
Lemma | adfatimire |
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Germanisches Wortvorkommen | ags. fäðmian, an. faðma |
Derivationsbasis | latinisiert < afrk. v. *fathumjan, 'umarmen, an die Brust schließen' |
Derivationsaffix | lat. ad oder afrk. at |
Semantik | Als Erbe einsetzen. |
Morphologische Struktur | explizite Derivation |
Belegansätze | |
Themenbereiche |
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Kommentar | Nach germanischem Rechtsgebrauch erkannte ein Vater ein Kind als Erben an, indem er es in die Arme nahm und an die Brust drückte (vgl. DRW). Das Lemma bezeichnet in der Lex Ribuaria entsprechend die rechtlich geregelte Einsetzung eines Erben, die z.B. angewandt werden kann, wenn keine erbberechtigten Nachkommen existieren. |
Wörterbuchangaben | |