LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe affatomia, adfatimire, adfatimus (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 1, Sp. 78-81
Inhalt

Adoption: Der Begriff A. kennzeichnet die Herstellung eines Kindschaftsverhältnisses durch einen formalen rechtlichen Akt unabhängig von der biologischen Abstammung (→ Agnaten und Kognaten, → Verwandtschaft). In diesem Sinne ist die A. im römischen Recht als adoptio bzw. arrogatio ausgebildet worden. [...] Im 7. Jh. taucht im → fränkischen Reich die römische Adoptionsterminologie auf. Inwieweit damit Verwandtschaftsfiktionen im römischen Sinne des naturam imitare (I 1,11,4) umschrieben wurden, ist unklar. In der → lex Ribuaria bezeichnet der lateinische Terminus adoptare (adoptare in hereditatem vel adfatimire , tit. 50,1) jedenfalls nur die fränkische Erbfolgeregelung (→ Salische Erbfolge), die einhundert Jahre zuvor in der → lex Salica noch mit dem fränkischen Begriff → Affatomie geregelt worden war (cap. 81). [...]

Letzte Änderung am 13.03.2020 durch HiWi
Link http://www.hrgdigital.de/HRG.adoption
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