LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe adfatimire, adfatimus (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 35
Inhalt

Testament: [...] Den Germ. war eine gewillkürte Erbfolge im allg. und folglich ein T. im besonderen fremd. [...] Und noch bis ins ausgehende MA galt der Rechtsspruch: „Gott, nicht der Mensch macht die Erben.“ Fehlte ein natürlicher Erbe, so konnte dieser, allerdings unter strengem Formzwang, im Wege der Adoption rechtlich geschaffen werden; belegt nach langob.(gairethinx) wie nach frk.(adfatimus) Recht. Bei den Germ. war das Hausgut als Fahrnishabe (Fahrnis) zur gesamten Hand gebunden und als Erbe der Familie untrennbar mit dieser als Personenverband verknüpft. Eine gewillkürte Bestimmung der Erbfolge im allg. und ein T. im besonderen als Ausdruck einer freien Verfügungsgewalt des Hausvaters war ausgeschlossen. [...]

Letzte Änderung am 13.03.2020 durch HiWi
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