LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe mallare, mahal, mahalôn, malbergium/mallobergium, malla, mallum/-us, obmallare, admallare, amallare (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 19
Inhalt

Mallus: (mallum). Mlat. mallus, mallum geht auf germ. *maþla-, maþl ,Rede, Versammlung' zurück, das auch got. maþl, anord. mål Neutr., ae. mæðl Neutr. ,Gericht, Gerichtsstätte, Gerichtsversammlung' zugrunde liegt und im ahd. Georgslied wie im Muspilli als Entsprechung zu ding ,Gerichtsversammlung' (Ding) belegt ist. In den Leges und Kapitularien von der MZ an (Pactus Childeberti) bis zu Karl dem Kahlen, in den Diplomen Lothars I. und Lothars II. wird mallus in rechtstechnischem Sinn für das echte Ding, das im lat. Kontext als mallus publicus oder mallus legitimus, auch als placitum legitimum oder commune bezeichnet wird, gebraucht. Der mallus legitimus war die ordentliche Gerichtsversammlung, die alle sechs Wochen oder nach einer Frist von vierzig oder zweiundvierzig Nächten drei Tage an einem festen Ort, mallobergus u. ä. genannt, tagte [...]. Der weiten Verbreitung und lange andauernden Verwendung des volkssprachigen Wortes mallus entsprach es, wenn von diesem zentralen Begriff der frk. Reichs- verwaltung aus auch zahlreiche Termini der franko-lat.Rechtssprache gebildet worden sind, von denen hier nur einige wenige genannt werden sollen: mallare ,gerichtlich ansprechen, anklagen' zu ahd. mahelen ,sprechen, verloben', as. mahlian; admallare ,vorladen' und obmallare ,zu Recht erbieten'; mallatio ,Prozeßeinleitung', amallus, gamallus und mallensis (10. Jh.) ,Gerichtsgenosse'.

Letzte Änderung am 13.03.2020 durch HiWi
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