LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe zahh-, sahhan, texaga (ChWdW9)

Wörterbuch Seebold, Elmar (2008): Chronologisches Wörterbuch des deutschen Wortschatzes. Der Wortschatz des 9. Jahrhunderts. Berlin, New York: De Gruyter.
Fundstelle S. 1041
Inhalt

ZAHH- 'wegnehmen, entreißen', zu dem in awn. bezeugten taka 'ergreifen, nehmen' (die ae. Entsprechung mit ne. take ist aus dem Nordischen entlehnt) gibt es relikthafte westgermanische Entsprechungen, besonders mnl. taken 'nehmen'. Zu diesem gehört offenbar das häufige taxaca, texaca, texaga, später tesceia, das einen Diebstahl unter erschwerenden Umstände, auch 'Raub' bezeichnet (die Variante mit -e- vielleicht entsprechend zu gt. tekan). Das Hinterglied ist offenbar *sakō mit der im As. bezeugte[n] Bedeutung 'Schuld, Sühne, Versprechen', also 'Wegnahme-Verbrechen'. Zu den Einzelheiten der Beleglage und der Deutung vgl. Annette de Sousa Costa: Studien zu volkssprachigen Wörtern in karolingischen Kapitularien. Göttingen 1993, S. 315-318. Das Wort ist sowohl als volkssprachiges, wie auch als lateinisches Wort bezeugt; spät auch in der Bedeutung 'Strafe für dieses Vergehen', ³8. andl. (wndfrk.), Einspr Pactus Legis Salicae, Lex Salica, ⁴8. latinisiert, Einspr Lex Ribuaria, ⁴8. latinisiert, Einspr Form Formeln von Angers, Einspr Lex Alamannorum, ²9. latinisiert, Einspr Form. Formeln von Sens, ³9. wfrk. - latinisiert, Einspr Capitulare missorum Silvacense (anno 853), ⁴9. latinisiert, Einspr Capitulare Carisiacense (anno 873), ³8. wndl. und latinisiert, Einspr. verschiedene

Letzte Änderung am 15.12.2017 durch V.S.
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