LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe allodium (EWA)

Wörterbuch Lloyd, Albert L. u.a. (1988-2016): Etymologisches Wörterbuch des Althochdeutschen. Band 1-6. Göttingen u.a.: Vandenhoeck & Ruprecht.
Fundstelle Bd. I, Sp. 165f.
Inhalt

*alôdi: n. ja-St. 'Hinterlassenschaft, Nachlass an fahrender, vererbbarer Habe', einmal belegt in dem Bruchstück einer ahd. (ostfrk.) Übersetzung der Lex Salica, Anfang 9. Jh., Titel 62 (59): 'De alode' fon alode dat. sg.; seit dem 10. Jh. als Fremdwort empfunden und verdeutscht, meist durch eigen. Erst im 19. Jh. in der Form Allod n. wieder üblich im wissenschaftlichen Sprachgebrauch. Die germ. Herkunft des Wortes wurde anfangs von K. Müllenhoff u.a. bezweifelt, vor allem wegen des inl. -d-, statt dessen man im ostfrk. Althochdt. ein -t- erwartete; [...]. Auch die latinisierten Formen dieses rechtlichen Terminus, die auch in bair., alem., thür. Quellen sehr häufig erscheinen, werden durchweg mit inl. -d- geschrieben: al(l)odis f. (auch m.), daneben alodus, später alod(i)um, die seit dem 11. Jh. in Abgang geraten, endlich allgemein allodium; von den rom. Formen werden afrz. alue(d), nfrz. al(l)eu, sowie indirekt katal. alou und mndl. alloy auf frk. *alōd, dagegen aprov. alodi, alo, aloc, soan. port. alodio, italien. allodio auf mlat. al(l)odium zurückgeführt.

Letzte Änderung am 21.11.2018 durch Anette Kremer
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