LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe morgangeba (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 20
Inhalt

Morgengabe: Das Rechtswort M. ist in zahlreichen Var. (burg. morginegiva, langob. morgingab; frk. Morgengaba, morganigeba; alam. Moraganghapa, ags. morgangifu) früh bezeugt. So dürften die Bestimmungen zur M. in Lex Gundobada 42,2 (Lex Burgundionum) ält. Rechtsvorstellungen aufgreifen. Wie die (deutschrechtliche) dos (Recht), die Mitgift und die Gerade (Frauengerade), so gehörte auch die M. zu den Zuwendungen an eine Frau aus Anlaß ihrer Verheiratung (Heirat). Davon, daß die M. Bedeutung für den Status der Frau hatte, kann insofern gesprochen werden, als die mit einer M. versehene Frau keine bloße Konkubine war. Deshalb gilt die M. als Kennzeichen der sog. Friedelehe (12, 679; 13, 239). Daß die M. diese Funktion eingebüßt hat, dürfte damit zusammenhängen, daß die germ. Eheformenvielfalt unter dem Einfluß der christl. Ehelehre auf die dotierte Ehe als einzig rechte Eheform reduziert worden ist. Dem Wortsinn nach scheint es sich bei der M. um eine Gabe zu handeln, die nach der Hochzeitsnacht überreicht wird (Hochzeit) [...]. Es darf angenommen werden, daß die Gültigkeit von Abreden über die M. davon abhing, daß die Ehe vollzogen wurde. Der Umstand, daß solche Verabredungen ihre Wirkung mit dem Tod des Mannes entfalteten, weist auf die wesentliche Funktion der M. hin: Ähnlich wie bei der dos, deren Versorgungsfunktion unbestritten ist, dürfte auch bei der M. die nacheheliche Versorgung verwitweter Frauen im Vordergrund gestanden haben [...].

Letzte Änderung am 15.01.2018 durch V.S.
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Lemmata