LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe wergild, weragelt, werageltum, weregeldum/-us (DWB)

Wörterbuch Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971.
Fundstelle Bd. 29, Sp. 320-324
Inhalt

als terminus der südgerman. Rechtssprache bezeugt: langobard. uuergild, ae. wer(e)gild, afries. werield, as. weregild(-i), mhd. wergelt., anord. manngiǫld [...] daneben ae. mannbōt, lēod, lēodgeld, afries. liudwerdene, wederield, langobard. uuidrigild, mhd. widergelt, mnd. weddergelt, mndl. wedergelt ('vergeltung'), germ. *wera- (< *wira-, idg. *øiro-s) 'mann, mensch' und *gelda- '(gegen-)leistung. [...] wergeld wurde ursprünglich nicht als strafe aufgefaszt, sondern stellte einen vertraglichen vergleich dar, eine busze für die ehrverletzung an der sippe des getöteten. [...] im mittelalter wurde die leistung an den verletzten oder seine blutsverwandten allmählich durch die zahlung an die öffentliche gewalt verdrängt, wodurch wergeld erst den charakter einer strafe erhielt. doch zeitlich ist keine scharfe trennung erkennbar, vielmehr muszten — teilweise schon nach den langobard. gesetzen des 7. und 8. jhs. — buszen für tötung (bzw. verletzung) an die sippe wie auch an die obrigkeit gezahlt werden. die höhe des wergeldes richtete sich nach der gesellschaftlichen stellung des getöteten, seltener nach dem ansehen des täters.

Letzte Änderung am 12.06.2018 durch HiWi
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Lemmata