LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Olberg, Gabriele von: Freie, Nachbarn und Gefolgsleute. Volkssprachige Bezeichnungen aus dem sozialen Bereich in den frühmittelalterlichen Leges. (leodis)

Autor Olberg, Gabriele von
Titel Freie, Nachbarn und Gefolgsleute. Volkssprachige Bezeichnungen aus dem sozialen Bereich in den frühmittelalterlichen Leges.
Weitere bibliographische Angaben Frankfurt am Main, 1983.
Fundstelle S. 150-153
Zitat

Das Lemma leodis hat einen Bedeutungswandel durchlaufen. Zunächst bezeichnete es allgemein einen Menschen - egal welchen Standes. Dies ändert sich dahingehend, dass leudes fortan höhergestellte Freie bezeichnen. In der Lex Salica (+ LVis) bezeichnet leodis etwa einen prestigeträchtigen, königsnahen Erwachsenen männlichen Geschlechts.

Diese Bedeutung wird erweitert: leodi wird zu einer Bezeichnung für eine Buße in Folge von verübtem Totschlag. Das Spektrum an unterschiedlichen Bedeutungen reicht hier von der 'Mannbuße' bis zum 'Wergeld'. Verdrängt wurde es schließlich vom Lemma wergeld.

Etymologische Herkunft: Sg.: an. lyÞr, as. liud, ahd. liut 'Mensch, Volksangehöriger'; Pl.: ahd. liuti, as. liudi 'Leute, Menschen'. Archaische Formen mit -eu- (z.B. in der Lex Frisionum oder Lex Francorum Chamavorum) sind nach Tiefenbach ursprünglich germanische.

Lemmata
  • leodis (Lex Salica und merowingische Kapitularien; Lex Frisionum; Lex Thuringorum; Lex Francorum Chamavorum; Lex Ribuaria)