LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Seebold, Elmar: Der germanische Rechtsterminus “texaca” und die Entführung von Sklaven in der “Lex Salica” (texaga)

Autor Seebold, Elmar
Titel Der germanische Rechtsterminus “texaca” und die Entführung von Sklaven in der “Lex Salica”
Weitere bibliographische Angaben in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 130, 2008, S. 438-458
Fundstelle S. 438ff.
Zitat

Das Wort texaca gehört zu den malbergischen Glossen, ist aber auch darüber hinaus verbreitet. Es bezeichnet einen schweren Diebstahl, der in Abwesenheit des Bestohlenen passiert - dies entspricht der allgemeinen germanischen Vorstellung, dass Diebstahl im Geheimen geschieht.

Morphologisch ist das Wort ein Kompositum aus gm. *tak-a- "nehmen" und gm. sakō "Rechtshandel, Anklage, Streit". Das Zweitglied *sakō hat aber im Altsächsischen, einer Nachbarsprache, die zusätzliche Bedeutung "Schuld, Sühne, Verbrechen" angenommen, sodass eine Gesamtbedeutung von andfrk. texaca (wohl *tǣk-sakō) "Wegnahme-Vergehen" auszugehen ist. Das Erstglied ist im Altnordischen (taka) ursprünglich, ins Altenglische wurde es von dort als tacan entlehnt. Im Kontinentalgermanischen sind nur Relikte vorhanden (sw. taken). Das Verb steht im Ablaut zu gt. tekan, sodass von *tǣk- oder *tak ausgegangen werden kann.

Lemmata
  • texaga (Lex Salica und merowingische Kapitularien; Lex Alamannorum; Lex Ribuaria)