Literatur Seebold, Elmar: Der Schutz unmündiger Kinder in der >Lex Salica< (leodis)
Autor | Seebold, Elmar |
---|---|
Titel | Der Schutz unmündiger Kinder in der >Lex Salica< |
Weitere bibliographische Angaben | 2011, in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur (PBB), 133(3-4), S. 413-420. |
Fundstelle | S. 418ff. |
Zitat | Die Glosse leodinia "freie Frau" bezeichnet sowohl gebährfähige, als auch nicht (mehr) gebährfähige Frauen und steht in A2, C6, H und D. Das Wort lässt sich wohl auf germ. *leud-enjō zurückführen und ist eine Movierung der Singularform des Wortes "Leute"). In den Wergeldbeträgen unterscheiden sich allerdings gebährfähige und nicht gebährfähige Frauen deutlich: Für eine nicht gebährfähige Frau wird das Wergeld von 200 solidi verlangt, für die Tötung einer gebährfähigen Frau das dreifache Wergeld von 600 solidi. In Tit. 24 §§8 und 9 wird für die Tötung eines noch nicht gebährfähigen Mädchens (Glosse: *smalha) ein Wergeld von 200 solidi verlangt. |
Lemmata |