LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Seebold, Elmar: Der Schutz unmündiger Kinder in der >Lex Salica< (leodis)

Autor Seebold, Elmar
Titel Der Schutz unmündiger Kinder in der >Lex Salica<
Weitere bibliographische Angaben 2011, in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur (PBB), 133(3-4), S. 413-420.
Fundstelle S. 418ff.
Zitat

Die Glosse leodinia "freie Frau" bezeichnet sowohl gebährfähige, als auch nicht (mehr) gebährfähige Frauen und steht in A2, C6, H und D. Das Wort lässt sich wohl auf germ. *leud-enjō zurückführen und ist eine Movierung der Singularform des Wortes "Leute").

In den Wergeldbeträgen unterscheiden sich allerdings gebährfähige und nicht gebährfähige Frauen deutlich: Für eine nicht gebährfähige Frau wird das Wergeld von 200 solidi verlangt, für die Tötung einer gebährfähigen Frau das dreifache Wergeld von 600 solidi. In Tit. 24 §§8 und 9 wird für die Tötung eines noch nicht gebährfähigen Mädchens (Glosse: *smalha) ein Wergeld von 200 solidi verlangt.

Lemmata
  • leodis (Lex Salica und merowingische Kapitularien; Lex Frisionum; Lex Thuringorum; Lex Francorum Chamavorum; Lex Ribuaria)