LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Seebold, Elmar: Die Behandlung von Tierdiebstählen in der Lex Salica. Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IX (texaga, leodardi)

Autor Seebold, Elmar
Titel Die Behandlung von Tierdiebstählen in der Lex Salica. Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IX
Weitere bibliographische Angaben Sprachwissenschaft 42/3 (2017)
Fundstelle S. 269f.
Zitat

Bei Flurschäden durch fremde, domestizierte Tiere kümmerte sich die Beschädigten selbst und das Gesetz griff nur ein, wenn das Verfahren nicht eingehalten wurde. Normalerweise sperrte der geschädigte die Tiere ein und meldete es dem Besitzer, der eine Aufwandsentschädigung von 10 Denaren zu zahlen hatte. Es sind jedoch mehrere mögliche Probleme, die auftreten konnten: Tötete der Geschädigte die fremden Tiere "Wüstung" kostete das 15 Solidi, die Glosse ist leodardi. Tötete er die Tiere nicht, fing sie aber heimlich ein und behielt sie, kostete es 35 Solidi, die Glosse ist texaca "schwerer Diebstahl". Leugnete der Hirte, dass seine Tiere in ein fremdes Feld gelaufen waren und Schaden angerichtet hatten, so kostete ihn das 15 Solidi und hier wurde mit leodardi bzw. der Doppelglosse andesito leodarde glossiert. Verhinderte der Besitzer der Tiere deren Einsperren "schütten", oder befreite er die Tiere gewaltsam, kostete dies 15 Solidi - die Glosse hier ist excuto und könnte sowohl volkssprachig, als auch lateinisch sein. Lässt der Hirte seine Tiere absichtlich in ein fremdes Feld, hat er den Schaden zu ersetzen und 30 Solidi zu bezahlen. Hier ist die Glosse erneut leodardi.

Lemmata
  • texaga (Lex Salica und merowingische Kapitularien; Lex Alamannorum; Lex Ribuaria)
  • leodardi (Lex Salica und merowingische Kapitularien)