Wörterbuchangabe wergild, weregeldum/-us (KLeR)
Wörterbuch | Köbler, Gerhard (1997): Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München: Beck. |
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Inhalt | Wergeld ist im Mittelalter die in Sachen (z. B. Vieh, Waffen, Geräte) erbrachte Ausgleichsleistung für die ausgleichspflichtige Tötung eines Menschen. Das W. lässt sich bereits für die Germanen vermuten. Es fällt teilweise an die Verwandten des Getöteten, teilweise an den König (Friedensgeld). Es wird vermutlich ursprünglich im einzelnen Fall besonders ausgehandelt. In den Volksrechten erscheinen feste, vom jeweiligen Stand abhängige Schillingbeträge (-> Kompositionensystem z. B. bei einem fränkischen Freien 200 Schillinge d.h. 100 Rinder) als Rechnungseinheiten. Mit dem Aufkommen der peinlichen -> Strafe seit dem 11. Jh. verschwindet es allmählich. Lit.: Hübner; Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 91, 119, 120; Köbler, WAS; His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 1 1920, Neudruck 1964; Ganahl, K., Hufe und Wergeld, ZRG GA 53 (1933), 208 |
Letzte Änderung | am 04.07.2020 durch HiWi |
Link | http://www.koeblergerhard.de/zwergs-z.htm |
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