LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe mord, ca-murdrit, camortus, gi-murdiren, ir-murdiren, mordirōn, mordridus, mordrum, mordtôd, murdiren, murdrî, murdrida (KLeR)

Wörterbuch Köbler, Gerhard (1997): Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte. München: Beck.
Inhalt

Mord ist die Tat des Mörders. Der M. ist ein Fall qualifizierter Tötung eines anderen Menschen. Im Frühmittelalter und vermutlich auch in germanischer Zeit ist M. die beispielsweise durch Zudecken verheimlichte Tötung. Seit dem Spätmittelalter ist M. die vorbedachte, in bestimmter Weise besonders qualifizierte Tötung.

Letzte Änderung am 17.06.2020 durch HiWi
Link http://www.koeblergerhard.de/zwergm-r.htm
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