Wörterbuchangabe amallare, hamallus, mallum/-us (HRG)
Wörterbuch | Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de |
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Fundstelle | Bd. 3, Sp. 1216-1218 |
Inhalt | Mallus, mallum Das mlat. Rechtswort mallus (Ms.) erscheint relativ häufig in der → Lex Salica, der → Lex Ribuaria, der → Lex Alamannorum, in → Kapitularien, karol. → Urkunden und anderen Texten. Ihm liegt wohl das germ. * maþla-, *mahla - (für ‘Rede, Versammlung’) zugrunde und korrespondiert mit dem ahd. → mahal (für ‘Gerichtsversammlung’). [...] In der Lex Ribuaria wird der Zeitpunkt des Gerichts regelmäßig mit mallus, ad mallum ausgedrückt (36,1 und öfter), während die gewöhnliche Gerichtsstätte als in haraho (34a und öfter) erscheint. Die Wörter Ms. und mallum (Mm.), die Zentralbegriffe der fränk. Gerichtsverfassung und des fränk. Prozesses darstellen (→ Fränkisches Recht), bilden die Grundlage für weitere Rechtswörter wie etwa mallare (‘gerichtlich ansprechen’), admallare (‘vorladen’), obmallare (‘zu Recht erbieten’). |
Letzte Änderung | am 17.06.2020 durch HiWi |
Link | http://www.hrgdigital.de/HRG.mallus_mallum |
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