LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Schwab, Vincenz: Volkssprachige Wörter in Pactus und Lex Alamannorum (mundeburd(i)um/-us/-is/-a)

Autor Schwab, Vincenz
Titel Volkssprachige Wörter in Pactus und Lex Alamannorum
Weitere bibliographische Angaben 2017, Bamberg: University Press.
Fundstelle S. 425
Zitat

In den Kapitularien bezeichnet munde/mundiburdium/-us fast ausnahmslos die Schutzherrschaft des Königs, deren Funktion in Zusammenhang mit der Erhaltung des Reichsfriedens zu sehen ist (vgl. de Sousa Costa 1993: 222). Das ripuarische Stammesrecht benennt dagegen als Schutzpatron (mundeburdus/-um) die höheren Kirchendiener (tabularius) und in der Lex Alamannorum tritt der (vormalige) Ehemann in die Rolle des Beschützers für seine (Ex-)Frau.

Diese Vormundschaft ist das personenrechtliche Verständnis zwischen Vormund und Mündel (RGA. XXXII, 615). Ein Unterschied zwischen der älteren und heutigen Rechtssauffassung besteht darin, dass in älterer Zeit die Vormundschaft mehr als Recht denn als Verpflichtung zu sehen ist, nachdem dem Vormund die Erträgnisse des Mündelvermögens zuflossen (HRG. I, 1051).

Lemmata
  • mundeburd(i)um/-us/-is/-a (Lex Alamannorum; Lex Francorum Chamavorum; Lex Ribuaria)