LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Niederhellmann, Annette: Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung. (liduwagi / LFris Tit. XXII, 35)

Autor Niederhellmann, Annette
Titel Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung.
Weitere bibliographische Angaben Berlin/ New York 1983.
Fundstelle S. 197ff.
Zitat

Die Glosse liduwagi kommt in der Lex Frisionum (Tit. 22, 35-44) als Bezeichnung für Gelenkflüssigkeit vor. Es steht in Verbindung zu den Bezeichnungen lithewy und lithwege in den altfriesischen Rechtsquellen. Lithwega entspricht im allgemeinen Bußkatalog einer unnatürlichen Beweglichkeit, Munske übersetzt dies mit 'Gliedlockerung, Gliedverrenkung'. Es ist jedoch anzuzweifeln, ob wirklich eine Verrenkung gemeint ist, weil dabei keine Flüssigkeit austritt und das Gelenk nicht zerschlagen wird. Er führt ahd. waga 'Bewegung', got. gawigan, ahd. wegen 'bewegen', idg. *ueĝh 'bewegen, ziehen, fahren' bzw. afries. lith 'Glied' und verweist auf Van Helten. Auch Krogmann folgt dieser Erklärung, führt das Letzglied aber auf *uaigia, mhd. weigen 'schwanken, wackeln' zurück. Der Lautstand dürfte aber nicht afries. sondern wohl althochdeutsch oder fränkisch sein. Kontexttechnisch ist eher eine Verbindung zu ahd. wāg 'fluctus', got. wēgs 'Strom', as. wāg, ae. wǣg 'bewegtes Wasser' zu idg. *ueĝh 'bewegen' anzusetzen. liduwagi entspricht also den in mittel- und niederdeutschen Dialekten verbreitetem Terminus 'Gliedwasser'. Das Vorkommen in den friesichen leges kann dadurch erklärt werden, dass bei der Entstehung der dieser ein süddeutscher/ fränkischer missus mitgewirkt hat; es hat wahrscheinlich eine Kopie der Lex Alamannorum vorgelegen, sodass auch weitere oberdeutsche Lautstände in den Überschriften und anderen Passagen aufzufinden sind.

Lemmata
  • liduwagi (Lex Frisionum)
  • Werktextstellen
  • LFris Tit. XXII, 35, liduwagi