LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Stieldorf, Andrea: Die Raumbezeichnzng marca in früh- und hochmittelalterlichen Königsurkunden (marka, marc)

Autor Stieldorf, Andrea
Titel Die Raumbezeichnzng marca in früh- und hochmittelalterlichen Königsurkunden
Weitere bibliographische Angaben 2014, in: Sprachwissenschaft, Vol. 39(3)
Fundstelle S. 317-342
Zitat

Das Wort marca ist seit dem Ende des 6. Jahrhunderts in mittellateinischen Urkundentexten belegt. Schwerpunktmäßig wird es in den Urkundenbezugsräumen Mittelrhein, Schwaben, Franken, Hessen und im bayerischen Ostland verwendet. In seiner Verwendung und Bedeutung ist es dabei sehr flexibel. An Urkunden kann gezeigt werden, dass das Auftreten und die Verwendung des Wortes von der Heimat des Empfängers abhing. Erst im 12. Jahrhundert wird es als Rechtsterminus einer gewissen Vereinheitlichung unterworfen. Zur Merowingerzeit findet sich eine Bedeutung von "(Herrschafts-)Gebiet", das sich sogar als "Herrschaftsgebiet des fränkischen Königs" auffassen lassen könnte. Die als älter eingeschätze Bedeutung "Grenze" findet sich lediglich in Südostbayern bzw. dem heutigen österreichischen Raum, allerdings tritt das Wort häufig auf. Es ist wahrscheinlich, dass sich hier auf Grenzgebiete bezogen wurde, an denen sich die Verwaltungsstrukturen änderten bzw. in die die eigene Expansion voranschritt. Im Norden und Nordosten ist die Bedeutung "Gebiet" eher vorherrschend. Gemeint konnten ganze Landstriche sein, die dem eigenen Reich angegliedert und den eigenen Verwaltungsstrukturen unterworfen werden sollten.

Das Wort wurde aber auch in kleinteiligeren Kontexten verwendet, nämlich als begrenztes Gebiet, das oft um eine villa oder eine Stadt, also einen konkreten Ort, herum gelegen war. Im Zuge des Landausbaus konnten aber auch mehrere villae zu einer Mark gehören.

In der Karolingerzeit wurden die Randgebiete der Verwaltungsgebiete politisch immer wichtiger, sodass auch die Wortbedeutung in diese Richtung tendierte. Durch Ausbautendenzen im 9. Jahrhundert wurde wohl auch die Notwenigkeit zur Abgrenzung größer.

Das Wort ist zunächst wertefrei, kann als Rechtsterminus jedoch verschiedene Färbungen annehmen.

Lemmata
  • marka (Lex Baiuvariorum; Lex Alamannorum; Lex Ribuaria)
  • marc