LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Quak, Arend: Bemerkungen zur salfränkischen Freilassungsformel (litus)

Autor Quak, Arend
Titel Bemerkungen zur salfränkischen Freilassungsformel
Weitere bibliographische Angaben 2016, in: Amsterdamer Beiträge zur älteren Germanistik, Vol. 76(4), S. 455-463.
Fundstelle S. 457f.
Zitat

Die Freilassungsformel maltho: thi ātōmeo/ āfīo, leto "Ich spreche: Ich lasse dich frei, Halbfreier" ist eine malb. Glosse und im Kontext der widerrechtlichen Freilassung eines Halbfreien bei Abwesenheit seines Herrn. Die Strafe darauf sind 100 Schillinge und der Besitz des Halbfreien wird dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Leto bzw. lito ist dabei das Wort für "Halbfreier", entspricht lat. litus im Text und das salfrk. Wort geht zurück auf altfrk. *lēt- "Halbfreier", mittelniederländisch laet ist auch in Ortsnamen belegt.

Lemmata
  • litus (Lex Salica und merowingische Kapitularien; Lex Francorum Chamavorum; Lex Ribuaria; Lex Alamannorum; Lex Saxonum; Lex Frisionum)