LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe mannire (DWB)

Wörterbuch Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971.
Fundstelle Bd. 12, Sp. 1462
Inhalt

mahnen, verb. monere. 1) ahd. manôn und manên, mhd. manen; alts. manôn, ags. manian, fries. monia; altnord. mana. seiner bildung nach ist das verbum, das sich mit lat. monêre nicht ganz genau vergleichen läszt, ein denominativ von einem der wurzel man denken entsprossenen stamm, der formell zunächst an sanskr. manas geist, muth, griech. μένος muth, zorn, rührte, und auch eine annähernd gleiche bedeutung haben muste; denn da die älteste nachweisbare bedeutung von mahnen die des antreibens, aufreizens ist, und die verbalform auf -ôn in dem ahd. alts. manôn auf den begriff des instrumentalen und des machens hinweist, so hiesz manôn eigentlich muth oder zorn machen. dem entsprechend sagt altnord. mana aus zum kampf oder streit ausfordern, reizen (Vigfusson 409b), was im schwed. mana till- auffordern, mana pa- antreiben, verblaszter erscheint, auch im dän. mane, was beschwören, einen geist citieren bedeutet; ags. manian instigare, incitare, cohortari (glossen bei Haupt 9, 416a), und ahd. manôn einmal auch suggerere (wie far-manôn das gegentheil vom anreizen, von sich weisen, verschmähen bezeichnet), eine bedeutung, die im mhd. antreiben (zu einem kampfe, einem unternehmen) noch unvergessen ist [...]

Letzte Änderung am 02.07.2020 durch HiWi
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