LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe litus (DRW)

Wörterbuch Deutsches Rechtswörterbuch (1914-). Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache. Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger. Online-Version.
Fundstelle Bd. 8, Sp. 1349-1350
Inhalt

Litus, Letus (mlat.) und Letus (frankolat.) gehören zur idg. Wz. *lē(i)- "nachlassen" und (mit Wurzelerweiterung) *le(i)d- "träge, müde sein" und germ. *lēt "Gelassener" an die Scholle gebundener Minderfreier verschiedener Abstufung, in den germ. Volksrechten zwischen Freiheit und Unfreiheit in einem "Konglomerat von Zwischenpositionen" (Cl. Schott, Freigelassene u. Minderfreie in den alem. Rechtsquellen, in: ders. (Hg.), Beiträge zum frühalem. Recht (Bühl 1978), 171) stehend, bes. im altsächs. Recht "ein abhängiger kriegerischer Gefolgsmann des edelings" (G. Landwehr, Die Liten in den altsächs. Rechtsquellen, in: ders. (Hg.), Studien zu den germ. Volksrechten, Gedächtnisschrift für W. Ebel (Frankfurt-Bern 1982) 122), später im allgemeinen Stand der Hörigen aufgehend

I in den Vorschriften der Volksrechte spiegelt sich der soziale Status des Liten (Höhe des Wergelds) und die Durchlässigkeit der Grenzen zwischen Unfreiheit, Halbfreiheit der Liten und Freiheit; die mehr oder minder große Eigenverantwortlichkeit im Gericht und im Verhältnis zum Herrn erlaubt Rückschlüsse auf die Rechtsstellung des Liten

II außerhalb der Leges begegnet Litus -- mit zunehmender Konzentration im nordwestl. Deutschland -- überwiegend in Traditionsurkunden und Immunitätsprivilegien; weitere Fundstellen s. Waitz,VG. V2 220ff., W. Wittich, Die Grundherrschaft in Norddeutschland (Leipzig 1896) 271ff., u. G. Beyreuther, Die frühmittelalterl. Liten (Diss. phil. Berlin-Ost 1982) passim

Letzte Änderung am 02.07.2020 durch HiWi
Link http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Litus&darstellung=V
Lemmata