LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe heri, harigawerc, harimanna, harimannus, hariscild, herireita, heris generationes (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 2, Sp. 845-851
Inhalt

Heer Das Wort H. bezeichnet eine größere Landstreitmacht, insbesondere die gesamten Landstreitkräfte einer politischen Körperschaft. Es stammt von Wörtern der → Germanischen Sprachen ab, die „einen Raubzug bzw. Kriegszug unternehmen“ bedeuten (an. herja, got. harjis, ahd. hari oder heri). Für die germ. Völker des FrühMAs (→ Germanen) hat die Forschung des 19. Jh.s aus normativen Quellen und den wenigen chronikalischen Nachrichten geschlossen, dass das H. aufgrund der → Wehrpflicht aller → Freien aufgestellt worden sei. [...]

Letzte Änderung am 02.07.2020 durch HiWi
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