LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe baiwarius (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 1, Sp. 481-487
Inhalt

Bayern

Die Anfänge des bayerischen Stammesherzogtums gehen in die erste Hälfte des 6. Jh. zurück. Die seit dem 6. Jh. nachweisbaren → Herzöge aus dem Geschlecht der Agilolfinger standen von Anfang an unter fränkischem Einfluss. Zu schweren Auseinandersetzungen zwischen dem Karolingerreich und dem nach Selbstständigkeit strebenden „regnum“ B. kam es in der Regierungszeit der letzten beiden Agilolfinger Herzöge Odilo (736/37–748) und Tassilo (748–788). Um 740 wurden durch → Bonifatius die bayerischen Bistümer organisiert, gleichzeitig entstand auch die Endfassung der → Lex Baiuvariorum. Mit der Entmachtung des Herzogs → Tassilo III. durch → Karl den Großen 788 verlor das Herzogtum seine Selbstständigkeit und wurde in der Folgezeit als fränkische Provinz oder als Teilreich verwaltet. Ein einheimisches Herzogsgeschlecht findet sich für kurze Zeit erst wieder zu Beginn des 10. Jh. mit den Luitpoldingern. 976 trennte Kaiser → Otto II. Kärnten und die Ostmark, das spätere → Österreich, von B. ab. Der bayerische Herzog Heinrich (IV.) wurde 1002 als → Heinrich II. deutscher König (†1024). [...]

Letzte Änderung am 28.06.2020 durch HiWi
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