LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe adalingus (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 63
Inhalt

Das Recht der Thüringer und die Frage ihrer ethnischen Identität: [...] Innerhalb der späteren rechtsrheinischen Leges nimmt das Thüringerrecht eine besondere Position ein, weil es als erstes und einziges kontinentales Volksrecht den Begriff des adalingus enthält, mit dem es den Mann kennzeichnet, dem das dreifache Wergeld des freien, hier liber genannten Mannes von Geburt an zusteht. [...] Der adalingus der Lex Thuringorum entspricht als ‚Mann, der zu einem adal/odal gehört‘, dem althochdeutschen adal erbo. Dieser war daher genauer nicht ein ‚rechtmäßiger Erbe‘, sondern ein ‚Stamm gut-Erbe‘, wie ja auch adal erbi nicht ‚rechtmäßiges Erbe‘, sondern ‚Erbgut‘ bedeutet. [...] Der adalingus hat nicht nur einen innerhalb seines Geschlechtes ausschließlich ihm zustehenden Stammsitz, sondern auch den damit verbundenen rechtswirksamen Freiheits- und Identitätsbeweis. Man kennt ihn als Abkömmling seines Geschlechts in der Region um seinen Stammsitz herum. Er ist ‚bekannt, angesehen‘. Ähnlich sind die zugehörigen Frauen, die aus den Familien der adalingi stammen, ‚angesehene‘ Frauen, da auch sie in der jeweiligen Umgebung bekannt (notae) sind oder bei Verheiratung in eine andere Gegend ihre grundsätzlich nachweisbare freibürtige Identität mitnehmen und so nobiles bleiben. [...]

Letzte Änderung am 19.12.2017 durch V.S.
Link http://www.degruyter.com/view/GAO/RGA-E63_18
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