LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe strudis, strudere (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 34
Inhalt

Zwangsvollstreckung: [...] Die neuere Forsch. erschließt Ursprung und Sinn dieses sog. Urteilserfüllungsgelöbnisses aus dem entwicklungsgeschichtl. ält. Sühneverfahren (Sühne), das die Fehde nicht durch Richterspruch, sondern durch einen Vertrag der Fehdeparteien beilegte. Die allmähliche Ausbildung und Stärkung richterlicher Autorität setzte sodann das Gewicht der Parteihandlung für die Erledigung des Streitfalls herab (15, 318), bewahrte aber während einer Übergangsphase im Erfüllungsgelöbnis des Schuldners den privaten Einschlag der Sühne. Nach frk. Recht konnte der Richter das Erfüllungsgelöbnis gebieten. Verweigerte sich der Schuldner diesem Gebot, so unterfiel er mitsamt seinem Vermögen der Acht (Friedlosigkeit [Acht]) und dem Zugriff durch Kläger und Richter (näher dazu 9 sowie 14, 1028; 13, 1823); von einer ,staatlichen' Z. ist nunmehr insofern zu sprechen, als der Zugriff des Gläubigers auf das Schuldnervermögen (Pfändung, dazu 10) an die richterliche Zustimmung gebunden wurde und neben die Pfändung durch den Gläubiger eine obrigkeitliche Konfiskation trat, die der Gläubiger vom Grafen (Graf/Grafio) erbitten konnte, und die als strudis legitima (gesetzlicher Raub) bezeichnet wurde (6, 79. 103). Entbehrlich wurde im Verlauf dieser Entwicklung der von der Erzwingbarkeit des Erfüllungsgelöbnisses ausgehende ,mittelbare Rechtszwang' (treffend 15, 601) durch den Übergang zu einem Urteil, in dem der an den Schuldner gerichtete Leistungsbefehl unmittelbar ausgesprochen war. [...]

Letzte Änderung am 13.04.2020 durch HiWi
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