LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe admallare (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 3, Sp. 390-398
Inhalt

Ladung; Die L. (ladunge, heischen [→ Heischen], nord. stefna, lat. citatio, vocatio, rogatio) eines Beschuldigten oder Anspruchsgegners vor → Gericht ist ein elementarer Grundsatz des Prozessrechts. Sie gibt dem Gegner Gelegenheit zur Verteidigung und ist insoweit Voraussetzung für das → rechtliche Gehör. Darüber hinaus leitet sie die → Litis contestatio ein, wenn sich der Gegner nach der L. auf den Streit vor dem angerufenen Gericht einlässt. [...]

Letzte Änderung am 17.06.2020 durch HiWi
Link http://www.hrgdigital.de/HRG.ladung
Lemmata