Literatur Niederhellmann, Annette: Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung. (stria, striga (?), hereburgius, chervioburgus?)
Autor | Niederhellmann, Annette |
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Titel | Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung. |
Weitere bibliographische Angaben | Berlin/ New York 1983. |
Fundstelle | S. 106ff. |
Zitat | In den leges (Pactus legis Alamannorum Tit. 13,1 und PLS Tit. 64,2) findet sich eine Palette an Bezeichnungen für zauberkräftige Personen. Dabei ist die Zahl der Namen für weibliche Zauberinnen deutlich höher: stri(g)a, (h)erbaria, granderba, masca und fara, entgegen hereburgius, trioportius und maleficus für Männer. Menschen mit diesen Namen zu belegen kam einer Beleidigung gleich und konnte geahndet werden. Auch im Edictus Rothari (Tit. 197/ Tit. 198) kommt die Bezeichnung striga vor. Es durfte niemand einen Menschen ohne Urteilsfindung als Hexe verbrennen, bzw. eine Lynchjustiz an verdächtigten Personen, sollte durch strenge Gerichtsverfahren verhindert werden. Dabei waren Hexen real greifbar und gehörten keinesfalls einer Zauberwelt an. Die Tätigkeit als Hexe konnte durch ein Gottesurteil (Zweikampf) oder 12 Eideshelfer bestätigt oder widerlegt werden. Die Vorstellung, dass Hexen auch Menschen verspeisten konnte sich halten. Im PLS wird der menschenfressenden Hexe die malbergische Glosse granderba zugeordnet. Das Merkmal "menschenfressend" unterscheidet diese Hexen von den ürbigen, welche als stria bezeichnet sind. Das Erstglied gehört zu an. grand 'Schaden, Unheil', ae. grondor 'Bosheit', grandor-lēas 'unschädlich, harmlos'. Auch der Name des Ungeheuers aus Beowulf, Grendel, ist hier anzuschließen. Der zweite Bestandteil des Wortes ist wohl zu idg. *(s)ker 'Krähe, Rabe' zu stellen, was sich mit der römischen und germanischen Vorstellung deckt, dass Hexen als Eulen, bzw. Nachtvögel bekannt waren. |
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