LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Niederhellmann, Annette: Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung. (balgbrust)

Autor Niederhellmann, Annette
Titel Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung.
Weitere bibliographische Angaben Berlin/ New York 1983.
Fundstelle S. 213ff.
Zitat

Die Glosse palcprust bezeichnet eine Hautverletzung in der Lex Alamannorum (Tit. 57,35) und der Lex Baiwariorum (Tit. IV, 4); die Schreibung mit p ist oberdeutsch. Das Erstglied gehört zu got. balgs 'Schlauch, Blasebalg, Schwertscheide, die zum aufbewahren einer Flüssigkeit abgestreifte Tierhaut', ahd. balg 'Schlauch', ae. bylg, belg 'Balg, Beutel' und ist hier mit 'Haut' zu übersetzen. Die germ. Wurzel ist *belg 'anschwellen', vorgerm. *bhelgh- 'schwellen, Balg (aufgeblasene Tierhaut), Kissen, Polster'. Das Zweitglied gehört zu ahd. as. brestan, an. bresta, ae. berstan 'zerreißen, brechen', ahd. bresti 'Schaden', ae. byrst 'Schaden', idg. *bhres- 'brechen, prasseln'. Der Terminus steht allerdings in einem Absatz, in dem ein Knochenbruch ohne Verletzung der Haut diskutiert wird. Wahrscheinlich wurde der Begriff zugefügt, um die Abgrenzung zwischen offenem und geschlossenem Bruch zu verdeutlichen.

Lemmata
  • balgbrust (Lex Baiuvariorum; Lex Alamannorum)