Werktextstelle LSal (K) Tit. LV, 2
Werktextstelle | LSal (K) Tit. LV, 2 |
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Textauszug | Wenn er aber mehr gibt, um seine Hand auszulösen, so zahle er dem Grafen als Friedensgeld so viel, als ob er wegen dieses Anspruchs überführt worden wäre. |
Übersetzung | Wenn er aber mehr geben muss, um seine Hand zu lösen, zahle er soviel als Friedensgeld dem Grafen, als ob er wegen des Anspruchs überführt worden wäre. |
Apparatvariante | grafioni |
Edition | MGH LL nat. germ. I,4,1 (Pactus Legis Salicae), Seite 201, Spalte d, Zeile 36 |
Legesbereich | Lex Salica und merowingische Kapitularien |
Handschriftenlesungen |