LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Werktextstelle LSal (K) Tit. LV, 2

Werktextstelle LSal (K) Tit. LV, 2
Textauszug

Wenn er aber mehr gibt, um seine Hand auszulösen, so zahle er dem Grafen als Friedensgeld so viel, als ob er wegen dieses Anspruchs überführt worden wäre.

Übersetzung

Wenn er aber mehr geben muss, um seine Hand zu lösen, zahle er soviel als Friedensgeld dem Grafen, als ob er wegen des Anspruchs überführt worden wäre.

Apparatvariante grafioni
Edition MGH LL nat. germ. I,4,1 (Pactus Legis Salicae), Seite 201, Spalte d, Zeile 36
Legesbereich Lex Salica und merowingische Kapitularien
Handschriftenlesungen