Wörterbuchangabe landgericht (DWB)
Wörterbuch | Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854-1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. |
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Fundstelle | Bd. 12, Sp. 117-118 |
Inhalt | landgericht, n. 1) gericht über ein land, ein ganzes gebiet: das lantgericht der gemeldeten fünfzehn dorf sal hinfur, wie von alter her, zu Berstatt pleiben und gehalten .. werden. weisth. 1, 551 (Mittelrhein, von 1489); hie wirt man ain lankgericht (var. lantgericht) pesitzen mit ritter und knechten, jung und alten. fastn. sp. 709, 5. 2) die gesamtheit der zu einem solchen gerichte gehörenden richter und beisitzer: das landgericht verfügte sich an den ort der that, um den thatbestand aufzunehmen. 3) der bezirk eines solchen gerichtes: und sollen die inwoner des gemelten lantgerichts by dem walpoden bisz zu ende des rechtens mit iren geweren syn und pleiben. weisth. 1, 551; ao. 1498 erlaubt herzog Albrecht seiner stadt München, gewisse berge in Tölzer landgericht abzuholzen. Schm. 1, 1339 Fromm.; er Leonhart Keiser ist .. geborn zu Rabb, vier meil von Passaw im landgericht Scherding in Beiern. Luther 3, 410a. 4) rechtsbestimmungen der gerichtsbehörde: wir .. führen dabei allezeit die gesetze selbst, oder die landgerichte, denn so heiszen sie in unsern jahrbüchern, dadurch an, dasz wir den anfang derselben hinsetzen. Klopstock 12, 29; die landgerichte werden nämlich nicht mehr, wie vordem und nur bisweilen geschah, vor der landgemeine aus dem gedächtnisse wiederholt, sondern verlesen. ebenda. 5) landgericht, gericht über einen ländlichen bezirk, im gegensatz zum stadtgericht. |
Letzte Änderung | am 06.02.2018 durch V.S. |
Link | http://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemma=landgericht |
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