LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe francus (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 1, Sp. 1651-1652
Inhalt

Frank und frei Die → Paarformel gehört zu den Redewendungen, die aus der → Rechtssprache kommen u. sich mit übertragener Bedeutung bis heute in der Umgangssprache gehalten haben. In mlat. Quellen ist der Name der Franken seit dem 3. Jh. n. Chr. belegt. Er bezog sich einerseits auf die Stämme, die wie Salier, Ribuarier, Sugambrer, Ubier, Bataver, Chamaven, Brukterer u.a.m. im Herrschaftsgebiet der Merowinger (→ Fränkisches Reich) lebten; andererseits auf Einzelpersonen, die wie der baro – ein umherziehender Krieger (→ Pactus legis Salicae 31 § 1) oder der barbarus, ein sonstiger Germane (ebd. 41 § 1) – sich bei den franci aufhielten. Je nach ihrem sozialen Stand (→ Freie oder → Unfreie) u. ihrer Leistung für den → König, wurden sie in das → Wergeld- u. Bußensystem (→ Buße) der Franken mit unterschiedlichen Sätzen aufgenommen bzw. den freien Franken rechtlich gleichgestellt, wenn sie nach der → Lex Salica lebten. Nach der Reichsgründung → Chlodwigs wurde die röm. Bevölkerung von der fränk. entsprechend unterschieden: der Tischgenosse des Königs (conviva regis), der Grundbesitzer (possessor) u. der Zinshörige (tributarius), wie an den Römerwergeldern (41 §§ 8–10) abzulesen ist. Durch sprachlichen Austausch zwischen Fränk. u. Altfranz. wurde francus weit in die roman. Sprachen verbreitet, wie z.B. ital. franco ‚postfrei‘ mit francare ‚freimachen‘ zeigt, das im Dt. die Lehnprägung wie frankieren nach sich zog. Vorgänge wie diese ließen das sichere Wissen um die ursprüngliche semantische Übereinstimmung von F. schwinden u. das Bedürfnis nach einer gedächtnisstützenden Paarformel entstehen. Spätestens im 15. Jh. setzte der Idiomatisierungsprozess ein, der zufrühest in einem Hofrodel der franz. → Schweiz (1461) greifbar wird, in dem sich die Formel franc et libre de toutes taillés auf die Befreiung von → Steuern bezieht. Sätze wie Er gab frank und frei [d.h. offen u. ehrlich] zu, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein lassen noch eine lose Verbindung zu Rechtsvorstellungen erkennen, während in Du kannst frank und frei Deine Meinung äußern, d.h. ‚von der Leber weg reden‘, diese Beziehung ganz aufgegeben ist.

Letzte Änderung am 07.06.2017 durch HiWi
Link http://www.hrgdigital.de/HRG.frank_und_frei
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