LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe bannire, mannire, mannitio (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 3, Sp. 1240-1242
Inhalt

Mannire, mannitio [...] Mr./mt. wurde allmählich zugunsten von bannire/bannitio zurückgedrängt. Damit war auch ein Bedeutungswandel der beiden älteren Rechtswörter verbunden, erkennbar etwa im → Edictum Chilperici (MGH Cap. I, Nr. 4, c. 8) und im Capitulare legi Ribuariae additum von 803 (MGH Cap. I, Nr. 41 c. 6), wo mr./mt. als Bezeichnung für die Ladung durch richterlichen Befehl (→ Richter) erscheint. Die Geltendmachung der Ladung im Haus des Beklagten (bei Ansässigen), jetzt durch den Richter bzw. richterlichen Boten, blieb – vgl. Edictum Pistense von 864 (MGH Cap. II, Nr. 273, c. 6) – bei Einhaltung der tradierten Fristen in Gebrauch. Während mr./mt. in der weiteren sprachl. Entwicklung verschwinden, geht das jüngere mlat. bannire in das Französische ein und erscheint hier als altfranz. banir (‘vor Gericht einberufen’), nachdem sich eine semantische Angleichung von mr. und bannire sowie menen und bannen im 9. Jh. vollzogen hatte. [...]

Letzte Änderung am 17.06.2020 durch HiWi
Link http://www.hrgdigital.de/HRG.mannire_mannitio
Lemmata