LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe burgundio (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 1, Sp. 774-778
Inhalt

Die ostgerm. Burgundi/Burgundiones werden um 57 n. Chr. bei Plinius d.Ä. und um 150/170 n. Chr. bei Ptolemaeus als zwischen unterer bzw. mittlerer Oder und Weichsel ansässig erwähnt. Wohl im 2. Jh. n. Chr. zogen sie süd-, ab dem 3. Jh. ostwärts, um zwischen Franken und Alemannen den Main entlang über den → Rhein vorzustoßen, wo sie um 400 unter Gundahar (Gunther) ein Reich gründeten ( → Nibelungenlied und Klage [um 1200]), das – wohl nach einem burgundischen (burg.) Einfall in die röm. Belgica (→ Belgien) – 436 von Römern oder Hunnen (so die Sage) vernichtet wurde. Als röm. → Foederaten erhielten die Überlebenden 443 Siedlungsland in der Sapaudia südlich des Genfer Sees. Von hier aus bauten sie ein Reich auf, das unter Gundobad (ca. 480–516), der das burg. Recht aufzeichnen (→ Lex Burgundionum) und für den röm. Bevölkerungsteil die → Lex Romana Burgundionum verfassen ließ, seine größte Ausdehnung erreichte. Dieses Reich geriet zwischen den expansiven Ostgoten und Franken zunehmend in die Enge, bevor es 534 dem Frankenreich (→ Fränkisches Reich) einverleibt wurde. Bei den ersten fränk. Reichsteilungen wurde die Integrität B.s nicht gewahrt. Doch nach dem Tode Chlothars I. (561) erhielt Guntram ein im Süden um einen Großteil der Provence, im Westen um einen Teil Aquitaniens und im Nordwesten um Orléans erweitertes B., das als Reichsteil neben Austrien und Neustrien trat. Mit dem Tode Guntrams (592) wurde B. zunächst mit Austrien, ab 613 mit Neustrien verbunden, blieb aber ein eigenes Regnum. Bei den Teilungen der Pippiniden/Karolinger spielte B. als Teilreich keine Rolle. Vielmehr wurde dem Gebiet durch Einsetzung von fränk. Dienstadel (→ Ministeriale) eine Eigenentw. verwehrt. [...]

Letzte Änderung am 01.07.2020 durch HiWi
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