LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe landshult (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 18
Inhalt

Leilending: [...] Der L. unterstand der sog. Instandsetzungspflicht (ábúð fem.; vgl. búa á ), also der Pflicht, das Haus zu warten und das Land neben Brachlegung und Düngung instandzusetzen; des weiteren gab es Beschränkungen in der Ausnutzung der Hofressourcen. Der L. war zu jährlichem Pachtzins verpflichtet (landskyld fem.), d. h. dazu, einen Teil der Hoferträge an den Landherrn abzugeben. Infolge Gtl. 72 war der Pachtzins durch eine mündliche Absprache zw. Besitzer und Pächter festgesetzt. Der Gebrauchswert des Hofes muß die Grundlage für die Festsetzung gewesen sein, d. h. der Wert von Getreideernte und Viehzucht, meist zählte dies gleichviel neben dem Ertrag von Fischerei, Jagd usw. Spezialunters. aus Romerike und Sogn deuten auf ein Verhältnis von 1:6 zw. Pachtzins und Hofertrag. In einzelnen Gebieten lag das Verhältnis vielleicht bei 1:5. Wir nehmen an, daß der Gebrauchswert gegen Ende des 13. Jh.s auf den meisten Höfen des Landes durch öffentliche Grundsteuer bemessen wurde. [...]

Letzte Änderung am 15.01.2018 durch V.S.
Link http://www.degruyter.com/view/GAO/RGA_3311
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