LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe ambaht (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 1
Inhalt

Amt: Der Begriff des Amtes (lat.officium) war in den altgermanischen Sprachen noch kaum von dem des Dienstes (lat.ministerium, servitium) abgetrennt. Auch Amt (got.andbahti, ahd. ambaht/ambahti, ags. ambeht/embeht, an. embœtti, usw.) hat zunächst nur einfache Dienstverhältnisse bezeichnet. Neben ihm stand got.andbahts, ahd. ambaht und ags. ambeht samt as.ambahteo „Diener, Dienstmann“, dazu, auf besonders tiefer sozialer Stufe, an. ambátt/ambótt „Magd, Sklavin“ und auch „Kebse“, sowie das Verb got.andbahtjan, ahd. ambahten/ambahtōn, ags. ambehtan/embehtian und an. embœtta „dienen“. Diese Wortsippe ist aller Wahrscheinlichkeit nach von den Kelten herübergekommen. Bei ihnen ist schon sehr früh ein ambactus, = lat.servus, bezeugt, das sich gut aus ihrer Sprache erklären läßt. Die Entlehnung ist eins der bekanntesten sprachlichen Zeugnisse für die starken keltischen Kultureinflüsse auf die Germanen in früher Zeit (vgl. u. a. Eid, Reich und Segel). Mit ihr scheint der Begriff des Dienens, abgesehn von dem des Sklaven, zum ersten Male zu den Germanen gekommen zu sein. [...]

Letzte Änderung am 11.01.2018 durch V.S.
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