Wörterbuchangabe urteili, urteil(a) (RGA)
Wörterbuch | Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter. |
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Fundstelle | Bd. 11 |
Inhalt | Gerichtsverfahren: [...] Der entscheidende Umbruch vom gerichtsförmig erzwungenen Sühnevergleich zum ausgereiften G. fällt in die Regierungszeit Karls des Großen. Er ist sprachgeschichtl., institutionengeschichtl. und diplomatisch zu belegen. Die frk. Wörter urteili (das Erteilte, das Urteil) und irteilen (erteilen, urteilen) haben ihre Heimat in einem durch die Städte Brüssel, Nancy und Köln bezeichneten Gebietsdreieck. Zw. 750 und 800 dringen sie von dort aus in die später dt.-sprachigen Gebiete ein. Sie verdrängen dabei ält. germ. Bezeichnungen für die Streitbeilegung (gemeingerm. doma - domian,bair.-alem. suona - suonen, ferner tuom - tuomen), denen im Kern die Bedeutung Meinung - meinen, Behauptung - behaupten, Sühne - sühnen, Versöhnung - aussöhnen zukommt (6, 54. 71. 200). Die Ausbreitung von Urteil - urteilen hängt nicht nur zeitlich, sondern auch sachlich mit der Einführung der Schöffengerichtsverfassung zusammen. Das im Gericht Erteilte ist das Recht, das Urteil. Es wird erteilt von den das Recht schaffenden Schöffen, der ersten Urteilergeneration, deren Wort darauf angelegt war, in Angelegenheiten Dritter auch ohne deren einwilligendes Erfüllungsgelöbnis zu entscheiden. Dazu bedurfte ihr Spruch allerdings der Stärkung durch ein richterliches Urteilsgebot, das sich nur allmählich an die Stelle der erzwungenen Einwilligung der Parteien setzen konnte (sog. ,Ausgeben des Urteils`). [...] |
Letzte Änderung | am 11.01.2018 durch V.S. |
Link | http://www.degruyter.com/view/GAO/RGA_1882 |
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