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Strafe, Strafrecht: [...] Das Wort ,Strafe(S.) steht im Ursprung für ,rächen , ,züchtigen, ,beaufsichtigen (14, 630; 17, 342, Fußnote 2 ff.; 59, 198). In einem dem modernen, auf staatliche (öffentliche) Ahndung von Unrechtstaten zielenden Sinn setzt ein rechtssprachlicher Gebrauch unvermittelt mit dem 13. Jh. ein (37, 888; 15, 66; 4, 15; ferner 12, 385 f.; 73, 16 f.; zum anord. Recht 64, 284 f.); von ,Strafrecht(SR.) ist erst seit der frühen Neuzeit die Rede (14, 683). Die ält. Rechtsgermanistik (76; 50; 8, 211 ff.; 5, 195 ff.; 17, 342 ff.; 18, 47 ff.; 62, 78 ff. 369 ff.; ähnlich 10, 46 ff. 168 ff.; zum ags. Recht 43, 667 ff.) hat gleichwohl epochenübergreifend von der S. und einem (,dt. ) SR. gehandelt und so den Anschein einer kontinuierlichen Entwicklung seit der germ. Frühzeit hervorgerufen. Diese Sicht war stets bedenklich: Von SR. zu sprechen setzt strenggenommen eine dem frühen Recht unbekannte Verselbständigung gegenüber dem Privatrecht voraus (4, 9; 21, 60); zudem können die Reaktionen vergangenen Rechts auf Unrechtstaten durch Begriffe der modernen Rechtssprache bestenfalls annäherungsweise erfaßt werden. [...]
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