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Schultheiß: Im Ahd. sind seit dem 8. Jh. sculdheiz(z)eosw. mask. und scultheizo st. mask. (3; 9) belegt. Bemerkenswert ist die Bedeutungsbreite ,Vorsteher, Verwalter, Centurio, Sch., die sich aus liter. Texten, Übs. und Glossen ergibt. Das Kompositum besteht aus dem Bestimmungswort sculd st. fem. ,Missetat, Schuld, Verbrechen bzw. ,das dafür als Buße zu Leistende; Verpflichtungund dem Grundwort -heizzeo ,derjenige, der zu heischen bzw. zu befehlen hat ; urspr. Bedeutung ist ,derjenige, der die Schuld festsetzt, fordert und eintreibt.
Für die Wortbildung (20) ist vordt. *skuldihait(j)ōn sw. mask. vorauszusetzen (6), dem die westgerm. Dialekte folgen, wie die Belege as. sculthēto, mnd. schulthēte, scholte, schulte, ags. scyldhēta, ae. scultæta, afries. skeltāta, mnl. scoutheet, scoutet u. ä. (3; 5; 11) zeigen.
Dem Got. wie den nord. Sprachen fehlte ein Sch. verwandtes Wort. Doch besaß das Got. eine scheinbar isoliert stehende Bezeichnung, die formal den westgerm. Belegen für Sch. entsprach: dulga-haitja ,Gläubiger zu got. dulgs fem. ,Missetat, Verbrechen, Verwundungbzw. ,Buße dafür, Leistung, Verpflichtung (4). Von dulgs aus ergeben sich Verknüpfungen mit anderen germ. Dialekten, wie aisl.dolg neutr. dylgia fem. afries. dolg, ahd. tolc neutr. ,Wunde` beweisen. So enthält die Malbergische Glosse der Lex Salica (1) iddulcos für die Verletzung der Grabesruhe durch Doppelbelegung die Missetatsbezeichnung dulcos und bezieht sich gleichzeitig auf die Buße von 35 Schillingen, die dafür zu entrichten gewesen ist. Die These (4), daß es sich bei got. dulga-haitja um eine Entlehnung aus dem Kelt. ge handelt habe (24; 3), ist damit widerlegt (27; dazu 14). Vielmehr handelt es sich bei der got. Bezeichnung um eine Wortbildung aus einer vordt. Wortfamilie, die durch jüng. Sch. abgelöst worden ist. Sculdheizzo u. ä. ist als sculdasius, scultetus, scoltetus u. a. m. in das Mlat. übernommen worden [...].
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