LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe reipus (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 15
Inhalt

Hochzeit: [...] Für das H.s-Brauchtum ergeben sich so aus den verschiedenen Rechten nur punktuell Informationen zu Einzelheiten, z. B. des sog. ,Ring- oder Reifgeldes, des frk. reipus, das wohl bei dem Verlöbnis ganz allg. zu zahlen gewesen ist (47). Der Pactus legis Salicae Tit. 44 berücksichtigt indessen nur seine Rückzahlung an die Familie des Mannes oder den Fiskus bei der Wiederverheiratung einer Witwe. Entspr. gilt für den Umfang der Morgengabe, der nach der Lex Alamannorum Tit. 56.2 durch Eineid, den sog. nasteid ,Zopfeid, beschworen werden konnte. Während beim reipus gallo-roman. Vorbilder denkbar sind, handelt es sich bei der Morgengabe (27) um eine der ältesten germ. Institutionen des Eherechts überhaupt, die in den Leges (langob., frk., alem.) auch sprachlich breitest bezeugt ist und offensichtlich für adlige Kreise besondere Bedeutung hatte [...].

Letzte Änderung am 16.01.2018 durch V.S.
Link http://www.degruyter.com/view/GAO/RGA_2525
Lemmata