LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe harimannus (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 1
Inhalt

arimanni: (herimanni, „Heermannen“, exercitales) Bezeichnung des freien Kriegers im E. Roth. und in langobardischen Urkunden. Neben diesem allgemeinen Begriff des a. hat die Forschung seit dem Anfang des 20. Jh. einen engeren technischen Begriff der a. entwickelt. Ausgehend von den Untersuchungen von P. S. Leicht und A. Checchini stellte F. Schneider ein Lehrgebäude auf, das von italienischen (G. P. Bognetti, C. G. Mor u. a.) und deutschen Forschern weiter ausgestaltet und variiert wurde. Aus Quellen des 10.—12. Jh. rekonstruierte man eine langobardische Staatssiedlung, die sich an das Vorbild der römisch-byzantinischen Limitanverbände anschloß. Diese Siedler auf konfisziertem römischen Fiskalland — vor allem um königliche Kastelle —, die a. im engeren Sinn, waren zu Kriegsdienst, Gericht und bestimmten Abgaben verpflichtet und standen in unmittelbarer Beziehung zum König, dem sie ihre Freiheit verdankten. Sie waren in genossenschaftlichen arimanniae organisiert, die eine der wichtigsten Grundlagen für die Gemeindebildung abgab. Gegen diese Vorstellungen hat neuerdings G. Tabacco beachtenswerte Einwendungen erhoben. Zwar sind seine Zweifel am Vorhandensein einer langobardischen Staatssiedlung angesichts der zahlreichen von den Königen veranlaßten nichtlangobardischen Siedlungen (Bulgaren, Gepiden, Thüringer, Schwaben u. a.) einzuschränken, aber bereits der Sprachgebrauch der frühen Quellen zeigt, daß unter a. ursprünglich die freie Kriegerschicht schlechthin gemeint war [...]. Die Tatsache, daß die soziale Entwicklung der arimanni in den einzelnen Räumen sehr unterschiedlich verlief, erschwert allgemeine Aussagen. Zur Zeit, als die Quellen gesprächiger werden, erscheinen sie jedenfalls als eine sehr uneinheitliche Gruppe [...]. Aus der latinisierten Form Arimannus läßt sich ein einzelsprachliches germ. *hari-man- erschließen. In vulgärlateinischer Umgebung konnte anlautendes h verstummen. Dem Kompositum fehlen jedoch die sprachlichen Besonderheiten, die — in rein linguistischer Argumentation — eine eindeutige Zuweisung zu einem der germanischen Dialekte erlaubten. Allein die umgelauteten Formen (eremannus) ziehen eine engere Grenze. Auch inhaltlich läßt sich dem Kompositum nicht mehr als eine ganz allgemeine Bedeutung „Heermann, Krieger“ entnehmen (von gleicher Bedeutung sind die Appellativa ahd. hariman/heriman,aisl.hermađr. Bes. Bedingungen mögen bei dem PNHermann vorliegen, vgl. E. Schröder, Deutsche Namenkunde, 2. Aufl. 1944, 37 f.).

Letzte Änderung am 12.01.2018 durch V.S.
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