LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe haldius, aldia, aldiana, aldio (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 1
Inhalt

Aldius: (aldio, aldianus, haldianus, aldionariciis u. ä.). Der Minderfreie des langobardischen Rechts, dessen Bezeichnung gelegentlich auch in Bayern (Freisinger Traditionen I 46, 50, 58, 62, 63 aus den Jahren 772-773) — wohl nach langobardischem Vorbild — benutzt wird. Unerklärt ist bisher das Vorkommen des Wortes in einigen Urkunden des Saalegebietes. Ähnlich wie die sächsischen Liten werden in der langobardischen Tradition die Aldien auf einen Unterwerfungsakt zurückgeführt (Origo gentis Langobardorum c. 2, MGH. SS rer. Lang.: Postea possiderunt aldonus Anthaib et Bainaib seu et Burgundaib), doch war ihre Abhängigkeit von einem Herrn (dominus, patronus) noch stärker ausgeprägt. Der Aldius darf ohne Willen des patronus weder Land noch Unfreie (Sklaven) verkaufen, die letzteren auch nicht freilassen (E. Roth. § 235) [...]. Wir kennen in den übrigen germ. Sprachen keine Wörter, die langob.aldius und aldio sowohl in der Form entsprechen wie in der Bedeutung nahestehn. Doch können diese mit den bedeutungsverwandten lat-, laet- und lit- (Laeten und Late) zusammenhängen, wenn deren Formen unverschoben vorgermanisch sind (Kuhn, Westf. Forsch. 12, 34). Auf der anderen Seite werden as. *eldi (oder *eldios) und ags. elde/ylde, mit denen die Dichter, in sehr begrenztem Gebrauch, die Menschen allgemein bezeichnen, bedeutungsentleerte Überreste dieser Wörter sein, die, seit die Langobarden ihre norddeutsche Heimat verlassen hatten, als Standesbezeichnungen untergegangen waren. Auch andere alte Termini des Ständewesens haben in einer solchen Weise fortgelebt (vgl. Kuhn, ZRG GA 73, 22).

Letzte Änderung am 11.01.2018 durch V.S.
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