LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe dorf (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 6
Inhalt

Dorf: Das Wort D. kann bedeuten: 1. ländliche Siedlung, 2. ländliche Siedlung mit Einschluß ihrer Gemarkung (Dorfmark, Dorfgebiet), 3. Dorfgemeinschaft (alle Dorfbewohner). Im folgenden wird der erste Begriff näher erläutert. Er wird angewandt auf eine mehr oder weniger geschlossen bis weitabständig bebaute ländliche Siedlung (Gruppensiedlung) mit vorwiegend bäuerlichen Höfen. Sie steht idealtypisch im Gegensatz zur Einzelsiedlung (Einzelhof), die als ländliche aus einem alleinliegenden landwirtschaftlichen Betrieb besteht und zur Stadt. Da ein grundherrlicher Hof wie der eines größeren Bauern aus einer Mehrzahl von Gebäuden bestehen konnte (sog. Haufenhof), kann es in Einzelfällen schwierig werden, allein aus arch. Befunden zu entscheiden, ob ein Hof oder ein D. vorliegt [...]. Beim D. des germ. Altert.s steht die Primär- oder Urproduktion im Vordergrund. In der Regel ist es die Landwirtschaft. Sie war zumeist mit Waldnutzung und an den Küsten öfter mit Fischerei verbunden. Im Rahmen der agrarischen Wirtschaftsform war die gemischtlandwirtschaftl., die Ackerbau und Viehwirtschaft vereinigt hat, in den meisten Dörfern üblich [...]. Das neuhochdeutsche Wort Dorf bezeichnet im allgemeinen eine ländliche Gruppensiedlung im Gegensatz zur Stadt und zum Einzelhof. Daneben tritt es als Namenbestandteil auf. Es gehört mit ahd. dorf,as.thorp,afries.thorp, ags. thorp, an. þorp, got. þaurp zu einer germ. Wurzel þurpa-, die lange Zeit hindurch als nächstverwandt entweder mit lat.turba ‚Schar‘ oder mit lat. trabs ,Balken‘ oder mit beiden lat. Wörtern angesehen wurde. Klärende Aufschlüsse ergaben sich durch die Prüfung der frühen hist. Vorkommen des Wortes in bedeutungsgeschichtl. Hinsicht. Der älteste Beleg im Germanischen ist das Wort þaurp in der got. Bibelübs. im Buch Nehemia, 5. Kap. þaurp (Akk. Sing.) steht hier für griech.αγρός ‚Acker, Gehöft‘. Der Vergleich mit anderen αγρός-Übs. in der got. Bibel lehrt, daß ‚Acker‘ oder ‚Gehöft‘ an dieser Stelle von Wulfila wohl nicht gemeint wurden, sondern eher ein durch Umfriedung ausgesonderter Bezirk auf Königsboden, ein eingefriedetes Stück Land, vergleichbar etwa dem gahagio regis der Langob. Für got.þaurp wäre damit die Einfriedung das relevante Bedeutungsmerkmal [...].

Letzte Änderung am 11.01.2018 durch V.S.
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