LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe barscalc(us) (RGA)

Wörterbuch Beck, Heinrich/Brather, Sebastian/Geuenich, Dieter/Heizmann, Wilhelm/Patzold, Steffen/Steuer, Heiko: Germanische Altertumskunde Online. Kulturgeschichte bis ins Frühmittelalter - Archäologie, Geschichte, Philologie. (2010). Berlin, Boston: De Gruyter.
Fundstelle Bd. 2
Inhalt

Barschalken, Bargilden: Der in den Quellen des 8. und 9. Jh. belegte Ausdruck barscalcus bezeichnet im bayer. Siedlungsbereich eine große Personengruppe, die in einem festen Abhängigkeitsverhältnis zum agilolfingischen Herzog und später zum fränkischen König stand und die man deshalb als „Staatskolonen, Fiskalinen ..., die zu Abgaben verpflichtet waren und wohl auch Kriegsdienst leisten mußten“ (Th. Mayer) bezeichnen kann [...]. Umstritten ist die Wortbedeutung. Einerseits wird bar mit frei in Verbindung gebracht (so zuletzt K. Lechner, R. Scheyhing), andererseits mit Abgabe, Steuer (E. Schwarz, Th. Mayer, K. Bosl) [...]. Barschalken finden sich vor allem im 8./9. Jh., später nur noch sporadisch; seit dem 13. Jh. sind sie aus den Quellen verschwunden. Ähnliches gilt für die Bargilden (spätere Wortform: Biergelden), die im fränkischen und sächsischen Raum bezeugt sind [...]. Die neuere Forschung (H. Dannenbauer, K. Bosl) sieht dagegen in den Bargilden Königsfreie, die zum Wehrdienst verpflichtet waren und für das ihnen zugewiesene Königsland Abgaben (Königszins) zu leisten hatten.

Letzte Änderung am 11.01.2018 durch V.S.
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