LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Niederhellmann, Annette: Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung. (dolg / LFris Tit. XXII (Überschrift))

Autor Niederhellmann, Annette
Titel Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung.
Weitere bibliographische Angaben Berlin/ New York 1983.
Fundstelle S. 208ff.
Zitat

Die Glosse dolg ein Oberbegriff für verschiedene Verletzungen und kommt in der Lex Frisionum als Überschrift für den Wundbußenkatalog vor. Es gehört zu ahd. tolg, tolc, dolk, dolg 'Wunde, Verwundung, Tod', ae. dolh, dolg 'Wunde, Narbe, Geschwür' und afries. dolch, dulg, dolech, dulich und Var. 'Wunde im weitesten Sinne'. Im ae. sind Komposita mit diesem Wort dem medizinischen Bereich zuzuordnen. Im afries. ist Wunde jünger als dolch, welches auch in Komposita überliefert ist: ua. morth-dolch 'Mordwunde', breindolch 'Gehirnwunde' usw. Althochdeutsch erscheinen tolk/ dolg nur bei Otfrid. Dolg kann nur im afries. als Rechtswort gelten und wird auch dort langsam verdrängt. Wahrscheinlich geht das Wort zurück auf idg. *dhelgh-, dhelg 'schlagen' in Zusammenhang mit nnd. dalgen, daljen, hess., nass., ostpr. dalgen, talken 'schlagen'. Es könnte sich also von der Grundbezeichnung 'Schlag' eine Bedeutungserweiterung zu 'Wunde, die durch einen Schlag herbeigeführt wurde' ansetzen lassen. Allerdings sind auch andere sichtbare Hautverletzungen und –Krankheiten darunter subsumiert.

Lemmata
  • dolg (Lex Frisionum)
  • Werktextstellen
  • LFris Tit. XXII (Überschrift), dolg