LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Niederhellmann, Annette: Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung. (cladolg)

Autor Niederhellmann, Annette
Titel Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung.
Weitere bibliographische Angaben Berlin/ New York 1983.
Fundstelle S. 212f.
Zitat

Die Glosse cladolg bezeichnet in der Lex Frisionum (Tit. Add. Sap. Wulemarus Illa, 44) eine oberflächliche Kratzwunde, wie sie etwa von Fingernägeln verursacht werden konnte. Das Wort ist zumindest im Erstglied nicht friesisch, sondern passt zu ahd. chlāwa, chlawa, clôa, chlôa 'Klaue, Kralle', mhd. clâ, klâ, chlô, klâwe 'dss.', germ. *klawō, klōwa aus idg. *glēwā 'die Packende'. Möglicherweise wurde das Wort auch direkt aus dem Verb abgeleitet, also von: ahd. klāwjan, klâwen 'kratzen', ase. clāwian 'kratzen' und germ. *klaw(j)an. Das Zweitglied steht wahrscheinlich zurück auf idg. *dhelgh-, dhelg 'schlagen' in Zusammenhang mit nnd. dalgen, daljen, hess., nass., ostpr. dalgen, talken 'schlagen'. Es könnte sich also von der Grundbezeichnung 'Schlag' eine Bedeutungserweiterung zu 'Wunde, die durch einen Schlag herbeigeführt wurde' ansetzen lassen.

Lemmata
  • cladolg (Lex Frisionum)