LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Niederhellmann, Annette: Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung. (âdargrâtî / LBai Tit. IV, 4)

Autor Niederhellmann, Annette
Titel Arzt und Heilkunde in den frümittelalterlichen Leges. Eine wort- und sachkundliche Untersuchung.
Weitere bibliographische Angaben Berlin/ New York 1983.
Fundstelle S. 233ff.
Zitat

Die Glosse adargrati unterscheidet sich graduell von der Glosse plotruns und bezeichnet in der Lex Baiwariorum (Tit. IV,4) die stark blutenden Wunden, auch wenn dabei mehrere mögliche Verletzungen zu fassen sind. Die Wunden konnten nur mit einem Brenneisen geschlossen werden und waren somit schwerwiegend. Das Erstglied steht für eine Blutader: Vgl. ahd. ād(a)ra, 'Ader, Sehne, Pl. Eigeweide', an. ǣdr 'Ader', ae. ǣdre 'Ader, Pl. Nieren'. Dabei ist zu beachten, dass nicht immer spezifisch ein Blutgefäß gemeint war, sondern verallgemeinernd auch ein längliches Körperteil, zB eine Sehne, darunter verstanden werden konnte. Diese allgemeinere Bedeutungskomponente wird an Komposita wie bluotâdra 'vena' deutlich. Das Zweitglied ist schwerer anzuschließen. Kralik stellt es zu mhd. grât 'Fischgräte', dazu mnl. graet(d), nnl. graat 'Fischgräte, Granne, Rückrat, Bergrücken'; hier ergibt sich die germ. Wurzel *gra-, *grê- 'rauh, scharf, spitz sein'. -grati könnte somit ein Verbalabstraktum zu einem schwachen jan-Verb sein. Die sinngebende Bedeutungskomponente wäre das Semen 'aufreißen'.

Lemmata
  • âdargrâtî (Lex Baiuvariorum)
  • Werktextstellen
  • LBai Tit. IV, 4, adargrati