LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Seebold, Elmar: Die Behandlung von Tierdiebstählen in der Lex Salica. Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IX (chrannecaltio)

Autor Seebold, Elmar
Titel Die Behandlung von Tierdiebstählen in der Lex Salica. Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IX
Weitere bibliographische Angaben Sprachwissenschaft 42/3 (2017)
Zitat

Die Glosse ist anzusetzen als *hramni-galtjōn "Ferkel bei der Muttersau" (oder "aus dem Wurf"), Kompositionsvokal und Endung unsicher. Das Erstglied ist chranne [genaueres unter dem Lemma chranne] von idg. *kerǝ transitiv "gebären, hervorbringen", intransitiv "geboren werden, entstehen", sodass sich eine Ausgangsbedeutung von "Sau" ergibt. Da tragende oder gebährende Säue wohl in extra Stallabteilen gehalten wurden, lässt sich so die Verallgemeinerung der Bedeutung zu "Schweinepferch" nachvollziehen. Das Zweitglied ist *galtj- (Endung unklar) zu germ. galt-jōn "Jungschwein" und weiter zu ahd. gelza, galza f. "Jungschwein" und auch "weibliches Schwein" [genaueres unter dem Lemma gelze] . Insgesamt bezeichnet die Glosse ein wertvolles Ferkel, was wahrscheinlich zur Zucht aufgezogen werden sollte und sich noch im Pferch mit der Muttersau befand und dessen Diebstahl also besonders zu bestrafen war. Dazu gibt es in älteren Handschriften eine Zusatzglosse *laizi-galtjōn "(Wildschwein)ferkel" (Kompositionsvokal und Endung ebenfalls unsicher. Das Erglied ließe sich von germ. * lajōs/z, umgeformt zu *lajō "Wurf Ferkel"ableiten.

Lemmata
  • chrannecaltio (Lex Salica und merowingische Kapitularien)