LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Seebold, Elmar: Die Behandlung von Tierdiebstählen in der Lex Salica. Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IX (chrannis)

Autor Seebold, Elmar
Titel Die Behandlung von Tierdiebstählen in der Lex Salica. Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IX
Weitere bibliographische Angaben Sprachwissenschaft 42/3 (2017)
Fundstelle S. 249
Zitat

Eine alte Übersetzung für chranne ist "Wurf", neuere Anschlussversuche rechnen es aber zur Sippe von (germ.) *hrand-n- zu "Flechtwerk" und wird mit "Gatter" übersetzt. Die gleiche Übersetzung könnte auch zu *hram "einengen, einzäunen" gehören, sodass oft die Deutung "Schweinepferch" angenommen wird. Allerdings geht es hier weiter thematisch um den dritten Wurf einer Sau, der normalerweise die Ferkel für die weitere Zucht liefert, sodass eine speziellere Bedeutung wahrscheinlich ist. Das Wort geht zurück auf *kerǝ- transitiv "gebären, hervorbringen", intransitiv "geboren werden, entstehen", sodass sich als Ausgangsbedeutung "Sau" annehmen lässt, welche auch in keltischen Sprachen bezeugt ist. Da der Bereich der gebährenden Sau im Stall wohl abgetrennt war, könnte es zu einer Verallgemeinerung von einem Stallabteil zum gesamten Schweinestall gekommen sein. Die Textbelege sind: A1 chrane, A2 charcalcio, C6 chranalteo lescalti, H rhanne- chala lerechala, D 7 chramne chalti redialti, D8 chrinne chulti, D9 chranne chalti rechalti

Lemmata
  • chrannis (Lex Salica und merowingische Kapitularien)