Literatur Seebold, Elmar: Die Behandlung von Schmähungen und Verleumdungen in der 'Lex Salica' (straf)
Autor | Seebold, Elmar |
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Titel | Die Behandlung von Schmähungen und Verleumdungen in der 'Lex Salica' |
Weitere bibliographische Angaben | 2012, in: Beiträge zur Geschichte der Deutschen Sprache und Literatur, Vol. 134(3), S. 330-343. |
Fundstelle | S. 333f. |
Zitat | In der Lex Salica (Tit. 48), bzw. dem Pactus Lex Salica (Tit. 30) stehen die Glossen: als Glosse zu falsatorem und/oder meretricem: H extrabo, austarpo, als Glosse zu falsatorem: D7 iscrabo, D8 ischrabo, D9 his chrabo, als Glosse zu meretricem: D6 solis trabo, D9 solestrabo. Das Wort könnte zur Etymologie von Strafe gehören, allerdings ist diese erst seit dem 1200 belegt. Da das Wort aber nicht einfach 'entstehen' kann, ist eine Entlehnung aus dem mlat. durchaus möglich. Das lat. Ausgangswort könnte *ex-(s)trap- lauten, die Belege mit verschobenem (2. LV) f wären somit alle aus dem Althochdeutschen entlehnt oder davon beeinflusst. Die Bedeutung der Glosse wäre "Bezichtigung", der Zusatz sol(is) ein verschriebenes *fol- "schwerste Schmähung". Bei austrapo scheint kein spezielles Präfix vorzuliegen, sondern eine Entstellung. |
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