LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Seebold, Elmar: Der Schutz unmündiger Kinder in der >Lex Salica< (wiradardi)

Autor Seebold, Elmar
Titel Der Schutz unmündiger Kinder in der >Lex Salica<
Weitere bibliographische Angaben 2011, in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur (PBB), 133(3-4), S. 413-420.
Fundstelle S. 416f.
Zitat

In Tit. 24 §2 stehen die Glossen A1 uidri darchi und A2 uirdade, welche wohl als *wir(i)dard(i) "Kastrierung, Beschädigung der Männlichkeit" zu deuten sind. Das Hinterglied -dardi bedeutet wie in leodardi "Beschädigung, Verstümmelung".

Der Kontext der Glosse ist aber essentiell, um die hier übertragene Bedeutung zu erfassen, es geht nämlich keinesfalls um die Kastrierung eines Jungen, sondern um einen Haarschnitt, der wohl eine symbolische Bedeutung für Mannbarkeit und Volljährigkeit hatte.

Insgesamt geht es darum, dass sich bei einem Jungen mit dem 12. Lebensjahr der Rechtsstatus änderte, was durch eine bestimmte Haartracht zur Schau gestellt wurde. Wurde einem unmündigen Kind unter 12 Jahren unberechtigt das Haar geschnitten, wurde dies mit 45 solidi bestraft; es handelt sich also um einen rechtserheblichen Eingriff.

Lemmata
  • wiradardi